Liebe Patientinnen und Patienten,
das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist seit 1. April 2026 eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach darf eine Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT, kurz LDCT) bei aktiven und ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden. Ziel ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern. Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Kriterien für Teilnahme am Lungenkrebs-Screening:
Am Lungenkrebs-Screening teilnehmen können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und einen Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre) aufweisen.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Versicherteninformation Lungenkrebs-Früherkennung
Lungenkrebs-Screening Fragebogen
Liebe Patientinnen und Patienten,
am 29.04.2025 hat die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) begonnen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Nun werden alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken nach und nach mit der nötigen Technik ausgestattet, um die ePA nutzen zu können. Unsere Praxis ist bereits startklar, und wir können die wichtigsten Befundberichte, Arztbriefe und andere Dokumente aus der aktuellen Behandlung in Ihre Akte einstellen. So haben Sie alle Unterlagen zu Ihrer Gesundheit parat. Für die Nutzung und Befüllung der ePA muss aus technischen Gründen Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unserer Praxis eingelesen worden sein.
Wir bitten um Verständnis, dass es in der ersten Zeit vermehrt zu technischen Problemen im Bereich der ePA kommen kann. Die Probleme sind in der Regel nicht durch unsere Praxis, sondern aufgrund der noch eingeschränkten Entwicklung und Funktion der ePA und der dahinter steckenden Software und Technik geschuldet. Daher können auch viele Befunde und Dokumente noch überhaupt nicht in Ihre ePA eingestellt werden. Beim Einstellen von Befunden und Dokumenten müssen wir uns auf die wichtigsten elektronischen Befunde aus aktuellen Behandlungen konzentrieren. Abhängig von unserer Personal- und Praxisauslastung kann es hierbei zu Verzögerungen kommen. Alte Befunde und Fremdbefunde können durch Sie selbst oder Ihre Krankenkasse eingestellt werden.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wichtiger Hinweis & Widerspruch
Hilfe zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 01.01.2024 sind wir dazu verpflichtet, Medikamentenverordnungen für gesetzlich versicherte Patienten elektronisch über das neue E-Rezept auszustellen. Somit entfällt für die meisten Medikamentenverordnungen das bisherige papiergebundene rosa Rezept/Muster 16. Ausnahmen hiervon und somit weiterhin ausschließlich als papiergebundenes Rezept verordnungsfähig sind u.a.: Privatrezepte, Betäubungsmittel und Hilfsmittel. Zum Einlösen der E-Rezepte genügt die Vorlage Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl.
Bitte beachten Sie, dass wir E-Rezepte im Quartal erst nach dem Einlesen Ihrer gültigen Versicherungskarte ausstellen können. Wie gewohnt können Sie, nach erstmaligem persönlichen Kontakt in unserer Praxis, E-Rezepte für Ihre hausärztliche Dauermedikation telefonisch oder über unsere Website vorbestellen. E-Rezepte, die montags bis freitags bis 12:30 Uhr bei uns vorbestellt sind, können am Folgetag in einer Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte eingelöst werden.
Liebe Patientinnen und Patienten,
im Folgenden können Sie unsere Praxis-Schließzeiten für das Jahr 2026 entnehmen.
Während der Schließzeiten werden wir durch die umliegenden Praxen vertreten, die aktuellen Vertretungspraxen entnehmen Sie bitte aus dem dann angezeigten Pop-up auf unserer Website oder aus dem Aushang an unserer Praxis.
26.05. – 05.06.2026
24.06.2026
24.08. – 04.09.2026
23.09.2026
16.12.2026
24.12. – 31.12.2026